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Finanzlexikon: akkreditiv

akkreditiv

Ein Akkreditiv (von lat. credere, glauben) ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen.

Bankwesen

Im Bankwesen ist das Akkreditiv üblicherweise ein Zahlungsversprechen zwischen zwei Kreditinstituten. Es ist an die Vorlage und Weiterleitung bestimmter Dokumente geknüpft ist (siehe unten).

In seiner ursprünglichen Form als Kreditbrief diente das Akkreditiv zur Bargeldversorgung auf Reisen. So konnte der tatsächliche Transport von Gold und die damit verbundenen Risiken vermieden werden.

Heutzutage ist es ein Zahlungsinstrument im Außenhandel. Es gibt keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen für das Akkreditiv. Üblicherweise werden die "Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA 500)" der Internationalen Handelskammer, Paris(ICC) dem Akkreditiv zugrundegelegt.

Der Importeur einer Ware beauftragt seine Bank, im Herkunftsland der Ware ein Akkreditiv zu eröffen. Diese erstellt eine Akkreditivurkunde, in dem die Ware hinsichlich Art, Menge und Verpackung beschrieben wird und Fristen für die Vorlage der Dokumente und den Versand genannt werden. Ferner werden die Dokumente spezifiziert, die für den Export und die Verzollung notwendig sind.

Hierbei handelt es sich unter anderem um:

* Herkunftszeugnis meist beglaubigt durch die Handelskammer im Herkunftsland
* Warenrechnung, häufig in konsularisch beglaubigter Form
* Ladepapiere oder Transportdokumente, wie Konnossement, Frachtschein, Abladebestätigung
* Versichungsvertrag für den Transport,
* Wechsel für eine eventuelle Refinanzierung
* Weitere Unterlagen wie Qualitätszeugnisse oder Bedienungsanleitungen

In der Akkreditivurkunde, meist an eine ausländische Korrespondenzbank oder eine Bank nach Wahl des Exporteurs -to whom it may concern- adressiert, verpflichtet sich die Bank des Importeurs unwiderruflich zur Zahlung bei Übersendung der benannten Warendokumente, die die Ware verbriefen.

Die ausländische Bank teilt dem Exporteur die Eröffnung des Akkreditives mit und fordert zur Einreichung der genannten Dokumente auf. Nach sorgfältiger Prüfung der Dokumente erfolgt die Zahlung an den Exporteur, beziehungsweise die Aushändigung des begleitenden Wechsels. Die Dokumente werden von der Auslandsbank an die akkreditiv-erstellende Bank übersandt und von dieser wiederum geprüft und anschließend dem Importeur ausgehändigt. Mit den Transportdokumenten kann der Importeur dann den Besitz an der Ware erlangen.

Die an der Abwicklung eines Akkreditives beteiligten Banken befassen sich nur mit Dokumenten, die die Ware verkörpern und nicht mit der eigentlichen Ware.

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